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   OLG Hamburg, 30.05.2022 - 2 W 100/21   

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https://dejure.org/2022,53198
OLG Hamburg, 30.05.2022 - 2 W 100/21 (https://dejure.org/2022,53198)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.05.2022 - 2 W 100/21 (https://dejure.org/2022,53198)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Mai 2022 - 2 W 100/21 (https://dejure.org/2022,53198)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 25.01.2019 - 2 W 45/18

    Erbrecht bei Vorlage einer Kopie des Originaltestaments

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2022 - 2 W 100/21
    Diese zu den Regelungen der §§ 2355, 2356 Abs. 1 S. 2 BGB von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind ohne Einschränkungen auf die wortgleiche Regelung des § 352 Abs. 2, 3 S. 1 FamFG zu übertragen (vgl. auch Senat vom 25.1.2019, 2 W 45/18, NJW 2019, 2905 sowie Senat vom 17.8.2016, 2 W 49/16, juris).
  • KG, 03.08.2018 - 6 W 52/18

    Nachweis der Echtheit einer Testamentskopie und des Widerrufs durch Vernichtung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2022 - 2 W 100/21
    Schon nach der alten Rechtslage entsprach es jedoch allgemeiner Auffassung, dass die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nicht dadurch berührt wird, dass die Testamentsurkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist (vgl. KG vom 03.08.2018, FGPrax 2018, 274; BayObLG vom 21.07.1992, NJW-RR 1992, 1358 m.w.N.; OLG Naumburg vom 26.07.2013, BeckRS 2013, 14046 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 24.07.2013 - 2 Wx 41/12

    Erbscheinerteilung: Nachweis des Erbrechts durch Vorlage einer Kopie des

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2022 - 2 W 100/21
    Schon nach der alten Rechtslage entsprach es jedoch allgemeiner Auffassung, dass die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nicht dadurch berührt wird, dass die Testamentsurkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist (vgl. KG vom 03.08.2018, FGPrax 2018, 274; BayObLG vom 21.07.1992, NJW-RR 1992, 1358 m.w.N.; OLG Naumburg vom 26.07.2013, BeckRS 2013, 14046 m.w.N.).
  • BayObLG, 21.07.1992 - 1Z BR 58/92

    Nachweis über Errichtung und Inhalt eines Testaments durch Fotokopie der

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2022 - 2 W 100/21
    Schon nach der alten Rechtslage entsprach es jedoch allgemeiner Auffassung, dass die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nicht dadurch berührt wird, dass die Testamentsurkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist (vgl. KG vom 03.08.2018, FGPrax 2018, 274; BayObLG vom 21.07.1992, NJW-RR 1992, 1358 m.w.N.; OLG Naumburg vom 26.07.2013, BeckRS 2013, 14046 m.w.N.).
  • BGH, 14.08.1989 - NotZ 14/88

    Nichtverbringen von Testamenten in eine besonders amtliche Verwahrung duch einen

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2022 - 2 W 100/21
    Die wirksame Errichtung eines öffentlichen Testamentes ist nicht von der Hinterlegung des Testaments in der amtlichen Verwahrung gemäß § 34 Abs. 1 S. 4 BeurkG abhängig (vgl. BGH vom 14.08.1989, DNotZ 1990, 436; MüKoBGB/Sticherling, 8. Aufl. 2020, § 34 BeurkG, Rn. 70 m.w.N.), da es sich bei der Regelung lediglich um eine Soll-Vorschrift handelt.
  • OLG Hamburg, 17.08.2016 - 2 W 49/16

    Erbrechtsnachweis bei nicht mehr vorhandenem Testament

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2022 - 2 W 100/21
    Diese zu den Regelungen der §§ 2355, 2356 Abs. 1 S. 2 BGB von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind ohne Einschränkungen auf die wortgleiche Regelung des § 352 Abs. 2, 3 S. 1 FamFG zu übertragen (vgl. auch Senat vom 25.1.2019, 2 W 45/18, NJW 2019, 2905 sowie Senat vom 17.8.2016, 2 W 49/16, juris).
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